Anders als viele andere Rechtsgebiete ist das Arbeitsrecht nicht in einem zentralen Gesetz geregelt, vielmehr gibt es eine Vielzahl von Einzelbestimmungen in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus gibt es zu einer Fülle von arbeitsrechtlichen Problemen überhaupt keine gesetzliche Grundlage, da insoweit die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere natürlich diejenige des Bundesarbeitsgerichts, für entsprechende Rechtsfortbildung gesorgt hat. Für den Laien hat dies zur Folge, dass das Arbeitsrecht mehr noch als andere Rechtsgebiete nicht mehr zu überschauen ist.
Gleichgültig, ob Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer Hilfe benötigen: wir beraten Sie gerne.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber hat viele rechtliche Eckpunkte einzuhalten. Neben den Formalien wie Schriftform und Zugang der Kündigung ist insbesondere der allgemeine oder besondere Kündigungsschutz zu beachten. Gleiches gilt für etwaige Beteiligungsrechte des Betriebsrates oder Personalrates (Anhörung). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss daher sehr sorgfältig vorbereitet sein.
Sofern Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung aufgelöst wurde, gleich ob verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt, sollten Sie unverzüglich einen Termin mit uns vereinbaren, da ein Kündigungsschutzverfahren und eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb bestimmter Fristen möglich ist – anderenfalls verlieren Sie Ihre gesetzlich vorgesehenen Rechte unabhängig davon, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, darüber hinaus ist zu beachten, dass eine einvernehmliche Lösung wie beispielsweise die Zahlung einer Abfindung nur noch schwer möglich sein wird.
Selbstverständlich kann eine anwaltliche Beratung auch bereits dann angezeigt sein, wenn noch gar keine Kündigung vorliegt, beispielsweise weil Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Ermahnung oder Abmahnung überreicht hat oder weil Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitszeugnis Formulierungen enthält, welche überprüft werden sollten. Auch im Zusammenhang mit der Lohnzahlung und der Lohnfortzahlung gibt es vielfältige Problemstellungen, die zu gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten führen können, lediglich beispielhaft sei auf die umfangreiche Rechtsprechung zum Urlaubsgeld und zum Weihnachtsgeld verwiesen. Auf das Problemfeld des Mobbings sei nur am Rande verwiesen.
Durch unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts helfen wir Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen und dabei auch die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu beachten.
Gerne kommen wir auch zur Mitarbeiterschulung direkt ins Unternehmen. So wurden durch unsere Kanzlei mehrfach Führungskräfte verschiedener Unternehmen geschult oder Betriebsräte über die Beteiligungsrechte entsprechend informiert. Gerade aus der Tatsache, dass wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertreten, ergeben sich große Vorteile im Bereich der außergerichtlichen Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen oder Prozesstaktik, da wir wissen, wie beide Seiten denken. Nutzen Sie diese Kompetenz.
Häufig werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, ob...weiterlesen