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Spezialisierung in den Rechtsgebieten

Forderungs-Inkasso

Inkasso oder auch Forderungseinzug meint - wie der deutsche Begriff vermuten lässt - den Einzug von Forderungen.

Die Überschreitung von Zahlungsfristen kann für Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deshalb sollten diese bereits bei geringfügiger Überschreitung durch ihren Schuldner sofort reagieren. Die Chance, eigene Forderungen zu realisieren, ist in der Regel umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist.

Wir beraten Sie gerne zum besten Vorgehen.

Wir prüfen unter anderem, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist und klärend umfassend über mögliche Risiken auf.
Bei uns erhalten Sie alles „aus einer Hand“: Von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren, streitiges Klageverfahren, Zwangsvollstreckung bis zur Zahlungsüberwachung.
Die Inkasso-Kosten hat in der Regel der Schuldner der zu begleichenden Forderung zu tragen, sofern sich dieser in Verzug befindet.

Rechtsanwalt

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