rechtsanwaltskanzleismall.jpg

Spezialisierung in den Rechtsgebieten

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht betrifft das Sonderrecht der Kaufleute und ist in Deutschland weitgehend im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Dort finden sich unter anderem Vorschriften über den Handelsstand sowie die Handelsgesellschaften und Handelsgeschäfte. Darüber hinaus enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wichtige Normen. Daneben existieren weitere gesetzliche Regelungen des Handelsrechts z.B. in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Börsengesetz. Nicht zuletzt wird aber auch dem Handelsbrauch Rechnung getragen.
Gerade vor dem Hintergrund der Besonderheiten im kaufmännischen Rechtsverkehr ist das Handelsrecht für Unternehmen von großer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie bezüglich aller handelsrechtlicher Belange.


Das Gesellschaftsrecht betrifft das Recht von Personenvereinigungen, die aufgrund eines Rechtsgeschäfts zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gegründet werden.
Es umfasst daher insbesondere die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der stillen Gesellschaft (StG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie der Unternehmergesellschaft (UG), der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und weitere Rechtsformen.
Wir beraten und vertreten Sie bezüglich der in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, etwa bei der Gründung, Umwandlung oder Verschmelzung, ebenso wie bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften. Hierbei sind regelmäßig Belange des Steuerrechts und des Arbeitsrechts zu berücksichtigen.

 

 

Rechtsanwalt

Stephan Schilling Weiter-Button