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Widerruf von Verbraucherdarlehen

Widerruf von Verbraucherdarlehen

 

Die Ausgangslage: Hohe Zinsen im Rahmen der bestehenden Finanzierung

Die Anschaffung der eigenen vier Wände ist häufig ein wichtiger Baustein der eigenen Lebensplanung. Hierbei wird im Regelfall aufgrund der hohen Anschaffungskosten eine Finanzierung durch Banken und Versicherungen in Anspruch genommen. Bei der Baufinanzierung wird überlicherweise ein fester Zinssatz über eine bestimmte Laufzeit (z.B. 5, 10 oder 15 Jahre) vereinbart. Hierbei handelt es sich normalerweise um ein Annuitätendarlehen. Dies bedeutet, dass die monatlich zu leistende Zahlung fest bleibt, der Anteil von Zins und Tilgung sich im Laufe der Zeit zugunsten der Tilgung verändert. Wer noch vor einigen Jahren finanziert hat, ärgert sich häufig darüber, dass die Zinsen aktuell sehr viel niedriger sind, als dies zum Zeitpunkt der eigenen Finanzierung war.

Damit stellt sich die Frage, wie man aus alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen herauskommt und zu den aktuell günstigen Zinsen umschulden kann.

 

Bestehende Finanzierung widerrufen: Profitieren sie jetzt vom aktuell günstigen Zinsniveau


Bestehende Darlehensverträge können zwar grundsätzlich vom Darlehensnehmer gekündigt werden, allerdings wird in diesem Falle von der Bank regelmäßig die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht. Diese macht je nach Restlaufzeit und Zinsniveau häufig mehrere 10.000 Euro aus, so dass sich die Umschuldung nicht mehr lohnt. An dieser Stelle kommen dem Darlehensnehmer jedoch verschiedene verbraucherfreundliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zugute, der sich wiederholt mit der Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen beschäftigen musste.

Hintergrund: Im Jahre 2002 traten verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die dazu führten, dass Banken bei Abschluss eines Darlehensvertrages den Verbraucher in  ordnungsgemäßer Form über sein Widerrufsrecht belehren müssen. Dem sind viele Banken zwischen 2002 und 2010 jedoch nicht ausreichend nachgekommen. Nach einer Studie der Verbraucherzentralen sind etwa zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen im genannten Zeitraum fehlerhaft, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Widerrufsfrist startet in diesen Fällen nicht. Dies führt dazu, dass Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch widerrufen werden können, auch wenn der Abschluss des Vertrages bereits viele Jahre zurück liegt. Ein rechtswirksamer Widerruf schafft grundsätzlich für Sie die Möglichkeit, sich von bestehenden Darlehensverträgen zu lösen und in ein kostengünstigere Finanzierung zu wechseln.

 

Ihr Vorteil: Niedrige Zinsen, höhere Tilgung

Beispielsberechnung: Darlehen EUR 200.000,-, Vertragslaufzeit 10 Jahre. mtl. Rate EUR 1.000,-

  Zinssatz in % Tilgung in % Tilgung in 10 Jahren in € gezahlte Zinsen in 10 Jahren in € Restschuld nach 10 Jahren
A 5 1 25.880,38 94.119,62 174.119,62
B 2 4 88.479,77 31.520,23 111.520,23

 

Wer etwa Mitte des Jahres 2008 ein Darlehen über EUR 200.000,-- zu einem damals marktüblichen Zinssatz vom 5% mit der Mindesttilgung von 1% vereinbarte, hat eine monatliche Belastung von EUR 1.000,-- und zahlt in 10 Jahren EUR 120.000,-. Hiervon entfallen auf die Tilgung EUR 25.880,38 und auf die Zinsen EUR 94.119,62.

Die Finanzierung des gleichen Betrages zu einem Zinssatz von 2% bedeutet bei gleicher monatlicher Belastung von EUR 1.000,- eine Tilgung von 4%. In diesem Fall entfallen von dem in 10 Jahren gezahlten Betrag von EUR 120.000,-- nun auf die Tilgung EUR 88.479,77 und auf die Zinsen EUR 31.520,23.


Zusätzliche Vermögensbildung im Beispielsfall in 10 Jahren durch die niedrigeren Zinsen und höhere Tilgung bei gleicher monatlicher Belastung: über EUR 60.000,-

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung

Wir Anwälte der Schilling, Peters Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei beschäftigen uns täglich mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehen. Profitieren Sie von dieser Erfahrung.

Hierzu bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Wir benötigen hierzu lediglich eine Kopie Ihres vollständigen Darlehensvertrages und folgende Informationen:

  • Haben Sie bereits selbst den Widerruf des Darlehensvertrages gegenüber der Bank erklärt?
  • Haben Sie das Darlehen bereits getilgt, prolongiert (verlängert) oder umgeschuldet?
  • Sind Sie bereits in Kontakt getreten mit Ihrer Bank um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen?

 

Senden Sie uns Ihre Angaben und die Kopie des Darlehensvertrages unter Angabe einer Kontaktmöglichkeit mit der Post oder an unsere Emailadresse: widerruf@schilling-peters.de.

 

Unser Versprechen: Vertraulichkeit und Transparenz

Wir werden Ihre Daten vertraulich behandeln und sichern Ihnen zu, dass für die Ersteinschätzung keine Kosten für Sie entstehen.

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Widerrufserklärung fehlerhaft ist, werden wir Ihnen ein faires Gebührenmodell vorschlagen und prüfen, inwiefern eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt.

Sie haben es nach unserer kostenlosen Ersteinschätzung selbst in der Hand, ob Sie weitermachen wollen oder nicht.

 

Ihre Ansprechpartner für den Widerruf von Verbraucherdarlehen:

 

Schilling, Peters GbR, Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei

Kriegsstr. 37, 76133 Karlsruhe

Kompetente Beratung und Vertretung

Wir beschäftigen uns täglich mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehen. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet.