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Spezialisierung in den Rechtsgebieten

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Der Gesetzgeber hat recht detailliert geregelt, was mit dem Vermögen des Erblassers geschieht (sogenannte gesetzliche Erbfolge), allerdings werden diese Vorschriften oftmals nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers entsprechen. Wir beraten Sie umfassend und auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten, wie Sie Ihre Vermögenswerte durch ein Testament individuell übertragen können, ohne dass es zu Erbstreitigkeiten vor dem Nachlassgericht kommt, welches in Baden-Württemberg das Notariat ist. Das Gesetz eröffnet über das Testament hinaus weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie Sie Ihren Willen im Hinblick auf die Übertragung Ihres Vermögens möglichst effektiv durchsetzen können, beispielsweise Erbverträge, Schenkungen, Pflichtteilsverzichtsverträge, Vermächtnisse oder die Vorerbschaft und Nacherbschaft – letztere kann gerade beim Ehegattentestament von entscheidender Bedeutung sein („Berliner Testament“).

Auch nach dem Eintritt des Erbfalls gibt es unterschiedlichste Probleme und Rechtsfragen. Ein Nachlass kann überschuldet sein, so dass es gilt, entsprechende Ansprüche aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten abzuwehren oder die Erbschaft auszugeschlagen, weiterhin gibt es die Möglichkeit eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Es hat eine Testamentsvollstreckung und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft eine Erbauseinandersetzung zu erfolgen, Ansprüche auf die Auszahlung des Pflichtteils müssen überprüft werden, dem Erbschein kommt eine besondere Bedeutung zu und oftmals kommt es zu langwierigen Erbschaftsstreitigkeiten vor dem Nachlassgericht.

Nicht zuletzt bei der Unternehmensnachfolge sind wesentliche erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Diese sollten dann von fachkundiger Hand geklärt werden, wenn sich ein Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens mit der Übergabe seines Unternehmens oder eines Teils davon auf andere Personen, z.B. seine Erben beschäftigt.

Rechtsanwalt

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