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Spezialisierung in den Rechtsgebieten

Verkehrsrecht

Gerne beraten wir Sie auch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts (Straßenverkehrsrecht). Unabhängig von einem Unfall kann dies im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid („Strafzettel“) oder bei Vorliegen eines Verkehrsstrafverfahrens erforderlich sein. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren geahndet, zum Beispiel bei einer „einfachen“ Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings kann auch die Strafverfolgungsbehörde Anklage erheben bzw. den Erlass eines Strafbefehls beantragen, was insbesondere dann der Fall sein wird, wenn Ihnen ein besonders schwerwiegender Verstoß zur Last gelegt wird, beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“), das Fahren nach Konsum von Alkohol oder Drogen (Betäubungsmittel, BtMG), eine fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung oder ein anderes im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführtes Verkehrsdelikt. Am besten vereinbaren Sie bereits vor Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Termin mit uns.

Aus juristischer Sicht versteht man unter einem Unfall ein „plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet“. Ein solcher Unfall zieht in aller Regel umfangreiche Folgen nach sich, wobei es primär um die Frage der Schadensbemessung, des Umfangs der Haftung und um die Frage einer etwaigen Mitschuld geht. Ansprüche müssen gegenüber der Versicherung angemeldet werden, damit insoweit eine Schadenregulierung erfolgen kann. Sie benötigen unter Umständen ein Ersatzfahrzeug und wollen Mietwagenkosten oder einen Nutzungsausfall geltend machen? Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Alternativen auf, damit Sie die für Sie sinnvollste Lösung wählen können. Natürlich geht es aber nicht ausschließlich um diejenigen Schäden, die an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen entstanden sind, vielmehr sieht das Gesetz und die Rechtsprechung auch für Personenschäden verschiedene Ansprüche vor, beispielsweise Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Durch die Einschaltung von Sachverständigen und durch die oben genannten weiteren Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten erhöht sich das Kostenrisiko im Einzelfall um ein Vielfaches. Lassen Sie sich daher nach einem Unfall von uns beraten, am besten bereits vor einer Schilderung des Unfallherganges gegenüber der Versicherung.

Rechtsanwalt

Stephan Schilling Weiter-Button