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Spezialisierung in den Rechtsgebieten

Steuerrecht

Obwohl es in der Praxis sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine erhebliche Rolle spielt, kommt das Steuerrecht in der anwaltlichen Beratung oftmals zu kurz. Da es nicht einheitlich geregelt, sondern in einer Vielzahl von Gesetzen verankert ist, gilt das Steuerrecht als „unübersichtlich“, darüber hinaus ändern sich die Vorschriften in zum Teil sehr kurzfristigen Abständen.

Nach unserem Verständnis kann eine umfassende Beratung nur dann erfolgreich sein, wenn auch die wirtschaftlichen und insbesondere die steuerlichen Interessen in den Vordergrund gerückt werden. Aus diesem Grund wollen wir nicht nur in juristischen Fragen Ihr Ansprechpartner sein, vielmehr erstellen wir gerne auch Ihre Steuerklärungen oder Jahresabschlüsse. Diese Erklärungen sowie die Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter als Lohnbüro werden durch eigens geschultes steuerrechtliches Fachpersonal durchgeführt und sind somit losgelöst von der Tätigkeit eines reinen Rechtsanwaltbüros. Wir sind somit sowohl Rechtsanwaltskanzlei, als auch Steuerbüro. Durch die Vernetzung dieser Kompetenzen unter einem Dach sind wir in der Lage, Dienstleistungen anzubieten, die sowohl die steuerlichen, als auch die juristischen Probleme im Auge behalten. Hierbei ist nebensächlich, ob es sich beispielsweise um eine Beratung zur Gesellschaftsgründung handelt, oder die Erstellung einer konkreten Steuererklärung beauftragt wird.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und den Finanzgerichten – unabhängig davon, ob es im konkreten Fall um Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder eine andere Steuerart geht.

Natürlich kann es auch erforderlich sein, den Inhalt von Steuerbescheiden oder sonstigen Schreiben des Finanzamts auf deren Richtigkeit zu überprüfen und ggf. ein Einspruchsverfahren gegen entsprechende Bescheide durchzuführen, denn nicht immer erfolgte die Steuerfestsetzung oder Steuererhebung fehlerfrei. Hier sollten insbesondere Bescheide, die Steuernachzahlungen zum Ergebnis haben, detailliert nachberechnet werden. Da gerade im Steuerrecht viele Fristen zu beachten sind, sollten Sie uns möglichst kurzfristig kontaktieren, sobald Ihnen ein Bescheid zugestellt worden ist.

Neben diesen kurz skizzierten Aufgaben sind wir auch im Steuerstrafrecht tätig. Hier sind die Übergänge oft fliesend. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass aus einer im harmlosen Gewand daher kommenden Betriebsprüfung steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte aufgedeckt werden. Hier ist im Rahmen einer Verteidigungsstrategie von ganz erheblicher Wichtigkeit, wie gegenüber dem Prüfer aufgetreten wird. Ziehen Sie rechtzeitig fachmännische Hilfe hinzu.

Gleiches gilt bei Verhandlungen mit dem Zoll. Auch bei der strafrechtlichen Einordnung einfuhrabgabenrechtlicher Sachverhalte kann der erste Kontakt mit dem Hauptzollamt entscheidend sein. Gerade in der schwierigen Materie der Einfuhrabgaben sollten Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht auftreten.

Rechtsanwalt

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