Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen und regelt, welche Rechte und Pflichten insoweit bestehen. Die zentrale gesetzliche Regelung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen Bestimmungen zum Vertragsrecht und zum Schuldrecht, wobei das Gesetz eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge kennt, beispielsweise den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Dienstvertrag (z.B. Behandlungsverträge mit Ärzten), den Werkvertrag (z.B. Vertrag mit einem Handwerker), den Darlehensvertrag, die Schenkung und die Bürgschaft. Auch das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) gehört zum Zivilrecht und spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Schaden an Rechtsgütern wie der Gesundheit oder dem Eigentum eingetreten ist. Früher in einem eigenen Gesetz geregelt, enthält das BGB auch Vorschriften über die Gestaltung und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Weiterhin ist es eine zentrale Aufgabe des allgemeinen Zivilrechts, eine effektive Forderungsdurchsetzung zu ermöglichen. Sofern ein Schuldner nicht bezahlt, kann eine Forderung im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, darüber hinaus kann natürlich auch im Klageverfahren ein Urteil ergehen. In beiden Fällen erhält der Gläubiger einen sogenannten Titel (beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid oder ein stattgebendes Urteil), aus welchem er dann die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben kann, ohne dass er Gefahr läuft, dass sein Gegenüber die Einrede der Verjährung erheben kann.
Gerade im allgemeinen Zivilrecht ist es von entscheidender Bedeutung, dass eventuelle Folgeprobleme bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen der Vertragsgestaltung vorausgesehen werden. Je sorgfältiger ein Vertrag ausgestaltet ist, desto eher können später rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, was Ihnen Zeit und Kosten erspart. Gerne beraten wir Sie bereits in diesem Stadium und entwerfen für Sie entsprechende Vertragsmuster, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, potentielle Probleme mit Ihrem Vertragspartner zu regeln, solange Sie sich noch nicht mit ihm streiten.
Häufig werden wir in unserer Beratungspraxis mit der Frage konfrontiert, ob...weiterlesen